Gründe für den Kniegelenkersatz
Mit jährlich rund 180.000 Implantationen in Deutschland zählt der Kniegelenkersatz zu einem der häufigsten operativen, orthopädischen Eingriffe, so dass aus heutiger Sicht von einem Standardverfahren gesprochen werden kann. Das Kniegelenk ist täglich großen Belastungen ausgesetzt, denn es trägt unser gesamtes Körpergewicht. Voraussetzung für eine reibungslose und schmerzfreie Bewegung im Kniegelenk ist dabei ein intakter Gelenkknorpelüberzug auf Oberschenkelrolle und Schienbeinkopf.
Verschiedene Faktoren können zu einem Verschleiß oder einer Schädigung des schützenden Knorpelüberzuges führen:
- Die Abnutzung des Kniegelenkes, die sogenannte Arthrose, ist mit Abstand die am häufigsten vorkommende Erkrankungserscheinung. Sie kann die Folge von altersbedingtem Verschleiß des Gelenkknorpels sein, der zu Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führt.
- Ursachen für die Abnutzung können auch angeborene oder im Laufe der Lebensjahre erworbene Fehlbelastungen durch Verformungen des Beines (OBein oder X-Bein), alte Verletzungen oder Entzündungen im Kniegelenk sein.
Oft kommt es bei der Kniearthrose zunächst zu einer Schädigung der knorpeligen Menisken, die die Gelenkflächen dann nicht mehr ausreichend vor dem Druck des Körpergewichtes schützen können. In Folge werden dann die Gelenkflächen von Oberschenkelrolle und Schienbeinkopf in Mitleidenschaft gezogen. Der schützende Knorpelüberzug raut an den Stellen größter Belastung auf, bis er vollständig abgerieben ist, so dass der Knochen freiliegt. Da der Knorpel im Gegensatz zu vielen anderen Geweben des Körpers nicht durch Blutgefäße versorgt wird, hat er nach Verletzungen oder krankheitsbedingten Veränderungen nur ein geringes Selbstheilungsvermögen. Einmal zerstört, wächst der Gelenkknorpel nicht nach. Dann ist jede Bewegung schmerzhaft. Die Gelenkinnenhaut produziert dabei eine größere Menge an wenig gleitaktiver Gewebeflüssigkeit, wodurch ein Gelenkerguss entsteht. Der Patient hat dadurch sehr starke Schmerzen. Ein künstlicher Gelenkersatz ist dann notwendig, wenn die Zerstörung des Knies so groß ist, dass ein gelenkerhaltender Eingriff nicht mehr sinnvoll ist.
